Fachkundige Lager- und Regalinspektion
Regelmäßige Regalinspektion ab sofort gesetzliche Pflicht.
Als Unternehmen mit Lagereinrichtungen übertragen Ihnen die europäische Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung neue Pflichten: Regaleinrichtungen müssen nun regelmäßig durch eine fachkundige Person überprüft werden. Speziell zu diesem Zweck wurde eine Schulung entwickelt, die eine optimale Qualifikation der Lagerinspekteure gewährleistet. Wir haben als eines der ersten Unternehmen daran teilgenommen.
Der gesetzliche Hintergrund
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Paragraf 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der neuen europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt. Unternehmen sind somit verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und regelmäßig inspizieren zu lassen.
Welche Regale müssen regelmäßig geprüft werden?
* Palettenregale
* Kragarmregale
* Einfahrregale
* Durchfahrregale
* Durchlaufregale
* Mehrgeschosseinrichtungen
Wie oft müssen Regale inspiziert werden?
Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Regale mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person inspiziert werden.
Wie läuft die Regalinspektion ab?
Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führe ich Sichtkontrollen durch und inspiziere unter anderem ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen. Die Inspektion wird anhand eines standardisierten Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert.